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Lateinkenntnisse werden gemäss Studienordnung vorausgesetzt. Der Lateinnachweis muss spätestens am Ende des Basisstudiums vorliegen. Für den Erwerb des Latinums am Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich wird ab Herbstsemester 2019 der zweisemestrige Kurs Grundlagen Latein angeboten. Die dort erworbenen Punkte (6 ECTS Credits) werden in der Modulgruppe Einführung in die Geschichte angerechnet.
Studierenden in den Studienprogrammen Geschichte 60 und 120 ECTS Credits, die ihre Lateinkenntnisse vor Herbstsemester 2019 an der Universität Zürich erworben haben, werden die erzielten Punkte bis Frühlingssemester 2023 ebenfalls in der Modulgruppe Einführung in die Geschichte angerechnet.
Von der Lateinpflicht ausgenommen ist folgendes Bachelorstudienprogramm:
Für folgende Masterstudienprogramme gilt die Lateinpflicht:
Studierende ohne Lateinnachweis erhalten das Latinum als Zulassungsauflage. Empfohlen wird, den Lateinnachweis vor Aufnahme des Fachstudiums zu erbringen.
Wird das Latinum im Masterstudium erworben, lassen sich die am Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich erworbenen Kreditpunkte im Fachstudium nicht anrechnen.
Von der Lateinpflicht ausgenommen sind folgende Masterstudienprogramme:
Mit dem Maturitätszeugnis nachgewiesene Lateinkenntnisse werden i.d.R. im Rahmen des Zulassungsverfahrens von der Kanzlei bzw. der Zulassungsstelle erfasst.
Während des Studiums erworbene Lateinkenntnisse werden direkt vom Studiendekanat verarbeitet. Das Sprachenzentrum der Universität Zürich und der ETH Zürich informiert das Studiendekanat über die dort erworbenen Nachweise, die Verarbeitung erfolgt also ohne weiteres Zutun der Studierenden.
Für alle anderen Nachweise wenden sich die Studierenden vor Beginn des Aufbaustudiums mit ihrem Ausweis direkt an den Service Desk der Philosophischen Fakultät.