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HS 2012 |
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Vorlesung für Studierende der PHZH (GS 420M/S420): Geschichte des MittelaltersVorlesung DozierendeDorothee Rippmann Tauber |
Erwerben, Erben und Vererben: Ehe und Familie in mittelalterlichen Rechtsquellen der SchweizSeminar DozierendeDorothee Rippmann Tauber InhaltEhe als Basisinstitution der Gesellschaft steht im späteren Mittelalter und in der Frühen Neuzeit unter dem Einfluss kirchlicher Ehelehren, der geistlichen Ehegerichtsbarkeit und der weltlichen Rechtssprechung. Ehe wird zur Norm für selbständiges Unterhalts- und Vorsorge-Handeln im Rahmen familienbetrieblicher Organisation von Arbeit. Die Norm der Ehelichkeit gilt z. B. im Handwerk als Voraussetzung für die Führung eines Betriebs. Ehe ist ein exklusives Lebensmodell, denn nicht allen Sozialgruppen in der städtischen Gesellschaft ist es erlaubt, in den Ehestand zu treten (Welt- und Ordensgeistliche, Dienstboten, Handwerksgesellen), und so gewinnen im 14. und 15. Jh. Formen konkubinären Zusammenlebens an Bedeutung. Im Seminar werden die Normen von Eheschliessung, eheliches Güter- und Erbrecht und Familienerbrecht verschiedener Städte untersucht, insbesondere anhand von Rechtsquellen (siehe Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen) und unedierter archivalischer Quellen wie Eheverträge. Es besteht die Gelegenheit, solche im Rahmen der Seminararbeit zu untersuchen. Normative Satzungen sind im Spannungsfeld zwischen Sozial- und Rechtsgeschichte zu werten. UnterrichtsmaterialienLiteraturhinweise: Ludwig Schmugge: Ehen vor Gericht. Paare der Renaissance vor dem Papst, 2008. -- Knut Schulz: Die Norm der Ehelichkeit im Zunft- und Bürgerrecht spätmittelalterlicher Städte, in: Illegitimität im Spätmittelalter, hg. von Ludwig Schmugge, 1994. -- Marie-Ange Valazza Tricarico: Le régime des biens entre époux dans les pays romands au moyen Âge, 1994. -- Margareth Lanzinger et al.: Aushandeln von Ehe, Heiratsverträge der Neuzeit im europäischen Vergleich, 2010. -- Heide Wunder: "Er ist die Sonn`- sie ist der Mond", Frauen in der Frühen Neuzeit, 1992. |
Vorlesung
Dienstag, 14:00-15:45 Uhr
KO2-F-150
Vorlesungsverzeichnis OLAT-Kurs
Dorothee Rippmann Tauber
Seminar
Montag, 16:15-18:00 Uhr
KO2-F-153
Vorlesungsverzeichnis OLAT-Kurs
Dorothee Rippmann Tauber
Ehe als Basisinstitution der Gesellschaft steht im späteren Mittelalter und in der Frühen Neuzeit unter dem Einfluss kirchlicher Ehelehren, der geistlichen Ehegerichtsbarkeit und der weltlichen Rechtssprechung. Ehe wird zur Norm für selbständiges Unterhalts- und Vorsorge-Handeln im Rahmen familienbetrieblicher Organisation von Arbeit. Die Norm der Ehelichkeit gilt z. B. im Handwerk als Voraussetzung für die Führung eines Betriebs. Ehe ist ein exklusives Lebensmodell, denn nicht allen Sozialgruppen in der städtischen Gesellschaft ist es erlaubt, in den Ehestand zu treten (Welt- und Ordensgeistliche, Dienstboten, Handwerksgesellen), und so gewinnen im 14. und 15. Jh. Formen konkubinären Zusammenlebens an Bedeutung. Im Seminar werden die Normen von Eheschliessung, eheliches Güter- und Erbrecht und Familienerbrecht verschiedener Städte untersucht, insbesondere anhand von Rechtsquellen (siehe Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen) und unedierter archivalischer Quellen wie Eheverträge. Es besteht die Gelegenheit, solche im Rahmen der Seminararbeit zu untersuchen. Normative Satzungen sind im Spannungsfeld zwischen Sozial- und Rechtsgeschichte zu werten.
Literaturhinweise: Ludwig Schmugge: Ehen vor Gericht. Paare der Renaissance vor dem Papst, 2008. -- Knut Schulz: Die Norm der Ehelichkeit im Zunft- und Bürgerrecht spätmittelalterlicher Städte, in: Illegitimität im Spätmittelalter, hg. von Ludwig Schmugge, 1994. -- Marie-Ange Valazza Tricarico: Le régime des biens entre époux dans les pays romands au moyen Âge, 1994. -- Margareth Lanzinger et al.: Aushandeln von Ehe, Heiratsverträge der Neuzeit im europäischen Vergleich, 2010. -- Heide Wunder: "Er ist die Sonn`- sie ist der Mond", Frauen in der Frühen Neuzeit, 1992.