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Im Zentrum des geplanten Dissertationsvorhabens soll die Arbeitsthese stehen, wonach es der Bevölkerung des türkischen Staates äußerst schwerfällt, Begriffe wie Politik, Verfassung und Staat pluralistisch, undogmatisch und liberal zu denken und zum anderen Demokratie als Herrschaft des Volkes zu definieren und zu verstehen. Der Grund dafür liegt u.a. in einem falschen oder genauer, einem verfälscht rezipierten und zudem von ‚oben‘ instrumentalisierten Menschenbild. Nach wie vor wird der nationalen Einheit und dem Laizismusprinzip eine gesonderte, essentiell-exaltierte Stellung eingeräumt. Somit erscheinen diese proklamierten Prämissen als wichtiger denn die Vermittlung eines aufgeklärt-modernen Menschenbildes, bzw. die Einübung des türkischen Bürgers in seine demokratischen Pflichten und Rechte (Menschenrechte).
Um diese problematische Bestandaufnahme des quasi-demokratischen Fundaments belegen zu können, werden primär die einzelnen Verfassungstexte und Verfassungserlasse seit Republikgründung (1924, 1961, 1982) einer vergleichenden Betrachtung unterzogen. Im Zentrum stehen dabei neben den eigentlichen, sich in Form und Inhalt unterscheidenden Verfassungstexten und -erlassen, auch die jeweiligen historischen Kontexte: d.h. die maßgeblich verantwortlich zeichnenden gesellschaftlichen und politischen Kreise während des Verfassungsgebungsprozesses, die jeweils vorherrschende politische Kultur und die konkreten soziohistorischen Situationen, in denen die jeweiligen Verfassungen entstanden sind.
Als Quellen werden dabei, neben den eigentlichen Verfassungstexten, auch Parlamentsprotokolle, Berichte und Protokolle der jeweiligen Verfassungskommission, zeitgenössisch-publizistische Berichterstattungen, zeitnahe wissenschaftliche Arbeiten zu den einzelnen Verfassungen, die jeweiligen Amtsblätter und letztlich die parlamentseigene Zeitschrift dienen.
Schlagwörter: Menschenbild in der Türkei, türkischer Verfassungsstaat, Verfassungserlasse, demokratische Herrschaftsform, Verfassungstheorie vs. Verfassungswirklichkeit