Historisches Seminar

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Privatdozierende & TitularprofessorInnen

Die TitularprofessorInnen und Privatdozierenden bilden einen Stand, deren Recht auf Mitbestimmung durch das Universitätsgesetz garantiert und durch die Universitätsordnung geregelt ist. In der Seminarkonferenz des Historischen Seminars stehen den VertreterInnen der TitularprofessorInnen bzw. Privatdozierenden drei Sitze zu, in den drei ständigen Kommissionen des Historischen Seminars jeweils ein Sitz.

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