Historisches Seminar

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FAQ

Ihre Fragen:

STUDIENPLANUNG / FÄCHERWAHL

Wo finde ich Informationen zum Studium am Historischen Seminar?

  • In der Studienordnung für das Bachelor- und Master-Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (http://www.phil.uzh.ch/studium/bachelor.html bzw. http://www.phil.uzh.ch/studium/master.html): Sie regelt verbindlich die einzelnen Haupt- und Nebenfächer und enthält ein exemplarisches Regelcurriculum, das einen möglichen Ablauf eines 6-semestrigen Bachelor-Studiums aufzeigt. Die Rahmenordnung enthält die allgemeinen Bestimmungen für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen.
  • In der Wegleitung: Dort werden im allgemeinen Teil wichtige (und häufig gestellte) Fragen rund ums Fachstudium beantwortet. Im zweiten Teil werden fachspezifische Informationen zum Ablauf, zu den Veranstaltungen und allfälligen Besonderheiten beschrieben. Diese Wegleitung hat orientierenden Charakter.
  • Im Merkblatt für Erstsemestrige, das praktische Ergänzungen zur Wegleitung enthält.
  • Im täglich aktualisierten Online Vorlesungsverzeichnis mit Hinweisen auf die Lehrveranstaltungen im Fachbereich Geschichte und
  • Im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KVVZ)) des Historischen Seminars.

Kann ich im Herbst- und im Frühjahrssemester mit dem Studium am Historischen Seminar beginnen?

Ja.

Wie viele Fächer studiere ich?

Im Laufe eines BA-Studiums müssen 180 Kreditpunkte (ECTS), im Laufe eines MA-Studiums 120 ECTS erworben werden. Diese KP können mit unterschiedlichen Fächerkombinationen erzielt werden:
BA: Entweder studieren Sie ein Hauptfach zu 90, ein Grosses Nebenfach zu 60 und ein Kleines Nebenfach zu 30 ECTS ODER Sie studieren zwei Hauptfächer zu je 90 ECTS.
MA: Sie studieren ein Hauptfach zu 90 und ein Grosses Nebenfach zu 30 ECTS ODER Sie studieren ein Hauptfach zu 90 und zwei kleine Nebenfächer zu 15 ECTS.
Weitere Aufteilungsmöglichkeiten: http://www.phil.uzh.ch/studium/bachelor.html bzw. http://www.phil.uzh.ch/studium/master.html.

Kann ich Fächer, die am Historischen Seminar angeboten werden, mit einem fakultätsfremden Nebenfach kombinieren?

Ja, das geht mit max. 60 ECTS. Anfragen sind an das Dekanat der Philosophischen Fakultät zu richten: http://www.phil.uzh.ch/studium/downloads/merkblatt.html.

Wann beginne ich mit den Nebenfächern?

Studieren Sie zwei 90-ECTS-Fächer, ist es empfehlenswert, mit beiden Fächern gleichzeitig zu beginnen. Studieren Sie drei Fächer, wird empfohlen, das 60-ECTS-Fach zur gleichen Zeit wie das Hauptfach (90) zu beginnen; mit dem 30-ECTS-Fach können Sie allenfalls zwei bis drei Semester nach dem Hauptfach einsetzen.

Wie muss ich studieren, wenn ich später Lehrerin/Lehrer werden möchte?

Das Diplom für das Höhere Lehramt wird im Rahmen eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen erworben. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss eines fachwissenschaftlichen Bachelor- und Master-Studiums (einzelne Teile des Lehrdiploms können schon während der Master-Stufe im Fachstudium besucht werden). Für die Zulassung zum Lehrdiplom im Diplomfach Geschichte sind grundsätzlich die in Zürich verlangten ECTS für den BA und den MA in Allgemeiner Geschichte mitzubringen:

  • Geschichte als erstes Unterrichtsfach: 90+90 ECTS
  • Geschichte als zweites Unterrichtsfach: 60+30 ECTS

Dabei sind in den einzelnen Zeitbereichen die folgenden Minimalpunktzahlen zu erwerben:

  • Geschichte als erstes Unterrichtsfach: BA: mindestens 9 ECTS Altertum, 9 ECTS Mittelalter, 21 ECTS Neuzeit; MA: mindestens 28 ECTS in wahlweise zwei der drei Zeitbereiche
  • Geschichte als zweites Unterrichtsfach: BA: mindestens 24 ECTS in wahlweise zwei der drei Zeitbereiche; MA: mindestens 18 ECTS, davon mindestens 12 in dem Bereich, der im BA noch nicht abgedeckt wurde.

Anders als bisher ist es möglich, das Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit zwei Schulfächern ODER nur mit einem Schulfach abzuschliessen. Auskunft innerhalb des Historischen Seminars für Fragen des Lehrdiploms erteilt der Verantwortliche, siehe: Lehrdiplome.

Kann ich mit dem Aufbaustudium beginnen, auch wenn ich eines der Module des Basisstudiums noch nicht absolviert habe?

Nein, die Module des BA-Aufbaustudiums können erst nach erfolgreichem Beenden des Basisstudiums absolviert werden.

Wie sieht mein Stundenplan aus?

In der Wegleitung wird Auskunft gegeben über die Pflichtveranstaltungen der verschiedenen Fächer. Wie der genaue Stundenplan aussieht, ist individuell verschieden. Orientieren Sie sich hierbei am exemplarischen Regelcurriculum in der Studienordnung; bei Problemen wenden Sie sich an die Studienberatung.

Wie viele Stunden soll ich belegen?

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass jede besuchte Veranstaltung gebührend vor- und nachbereitet werden muss. Es ist also nicht sinnvoll, zu viele Präsenzstunden zu belegen. Die durchschnittlich veranschlagte Arbeitsleistung für ein Semester (einschliesslich der vorlesungsfreien Zeit) beträgt 30 ECTS. Ein Kreditpunkt entspricht einer Arbeitsleistung von 30 Stunden. In dieser Zeit sind Präsenzzeit, Zeit für selbständige Arbeit (Selbststudium, Lösen von Aufgaben, Verfassen von Arbeiten), Aufwand für Vorbereitung von Prüfungen usw. eingeschlossen. Je nach individueller Auswahl der Module können Sie in einem Semester auch mehr oder weniger als 30 ECTS erwerben; Sie bestimmen selber, wie viel Zeit Sie aufwenden bzw. wie viele Module Sie buchen wollen. Zur genaueren Planung konsultieren Sie die Wegleitung und die Studienberatung.

Welche Unterrichtsformen gibt es?

Es gibt Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Kolloquien, Übungen, thematische oder freie Tutorate.

STUDIUM GENERALE

Welche Module eignen sich am Historischen Seminar für fachfremde Studierende als Studium Generale?

Fachfremden Studierenden wird empfohlen, im Rahmen des Studium Generale folgende Module zu belegen:
BA-Studium: Aufbaumodule II oder III;
MA-Studium: Aufbaumodule II.

Welche Module können an das Studium Generale angerechnet werden?

Für das Studium Generale werden nur Module angerechnet, die eindeutig der betreffenden Stufe zugeordnet sind. Bachelor-Module können nur im BA-, Master-Module nur im MA-Studiengang angerechnet werden. Für das Studium Generale sollten Sie normalerweise Module aus einem anderen Fachbereich wählen. Module, die das Historische Seminar für Fachfremde für das Studium Generale öffnet (Aufbaumodule II und III), können Studierende der Geschichte ebenfalls an ihr Studium Generale angerechnen lassen. Zertifikate der Sprachkurse des Sprachenzentrums sind stufenunspezifisch und können sowohl im BA wie auch im MA als Studium Generale gewertet werden.

LATINUM

Brauche ich auch für das BA-/MA-Studium (am Historischen Seminar) das Latinum?

Die Lateinpflicht gilt für sämtliche historische Haupt- und Nebenfächer. Es existieren zwei Ausnahmen: das grosse BA-Nebenfach Geschichte der Neuzeit (60) sowie das kleine BA-Nebenfach Osteuropäische Geschichte (30). Informationen zum Latinum finden Sie unter Latinum.

Wann wird das Latinum absolviert?

Der Ausweis über die Lateinkenntnisse muss vor Beginn des Aufbaustudiums vorliegen.

Gibt es für das Latinum Kreditpunkte?

Nein. Sofern es aber während des Studiums am UZH-Sprachenzentrum absolviert wurde, wird es mit 12 ECTS im Leistungsausweis unter der Rubrik "nicht an das Studienziel angerechnete Leistungen" ausgewiesen. Die Punkte können auch nicht an das Studium Generale angerechnet werden.

LEISTUNGSNACHWEISE/ABSCHLUSS

Welche Leistungsnachweise gibt es?

Alle Module sind mit einem oder mehreren Leistungsnachweisen versehen, die teilweise benotet werden. Am Historischen Seminar gibt es folgende Leistungsnachweise: Referat (RE), schriftliche Arbeit (SA), Masterarbeit (M), modulübergreifende Prüfung (MP), mündliche Prüfung (PR), schriftliche Übung (SU) und mündliche Mitarbeit (MA). Mit der Buchung eines Moduls verpflichten Sie sich zur Absolvierung des für das Modul vorgeschriebenen Leistungsnachweises.

Wie häufig kann ich eine Prüfung wiederholen?

  • Pflichtmodule sind nur einmal wiederholbar, entweder durch eine Wiederholungsprüfung oder durch Wiederholung des gesamten Moduls. Wenn Sie ein Pflichtmodul zweimal nicht bestanden haben, kann kein Fach mehr studiert werden, welches dieses Pflichtmodul im Curriculum beinhaltet.
  • Wahl- und Wahlpflichtmodule sind einmal wiederholbar. Wird ein solches Modul zweimal nicht bestanden, so muss es substituiert werden, d.h. es muss durch ein anderes Modul desselben Typs, aber anderen Inhalts ersetzt werden; Sie müssen also das Modul erneut belegen.

Wird eine schriftliche Arbeit als ungenügend bewertet, kann diese zur einmaligen Überarbeitung zurückgegeben werden. Wird diese auch nach der Überarbeitung als ungenügend bewertet, so muss bei allfälliger Wiederholung des Moduls eine Arbeit zu einem anderen Thema verfasst werden. Zum Thema Prüfungen beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur mündlichen Prüfung und die Hinweise zur Masterprüfung in der Wegleitung, Kapitel 4.4.

Gibt es Abschlussprüfungen oder Abschlussarbeiten?

Im Bachelor-Studium gibt es weder von den Modulen unabhängige Abschlussprüfungen noch eine eigene Bachelor-Abschlussarbeit. Im Master-Studium gibt es solche Prüfungen, zudem muss im Hauptfach eine Abschlussarbeit (Masterarbeit) geschrieben werden. Für die Übernahme und Abgabe der Masterarbeit gelten Termine und Fristen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Im Hauptfach Allgemeine Geschichte habe ich bereits alle Leistungen für den BA absolviert, in einem Nebenfach jedoch noch nicht. Kann ich bereits Module der Masterstufe im Hauptfach besuchen?

Nein, Module der Masterstufe können erst absolviert werden, wenn das BA-Studium mit allen zwei oder drei Fächern (d.h. 180 ECTS) abgeschlossen ist.

Wie und wann melde ich mich für den BA-, MA-Abschluss an?

Studierende der Philosophischen Fakultät, die sich für den BA- und MA-Abschluss anmelden wollen, müssen den Abschluss des BA-/MA-Studiums beim Dekanat der Philosophischen Fakultät fristgerecht beantragen. Das Dekanat publiziert auf der Website "Studium" (http://www.phil.uzh.ch/studium/bachelor/abschluss.html bzw. http://www.phil.uzh.ch/studium/master/abschluss.html) den für das Semester geltenden Anmeldetermin und das Anmeldeformular. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Für den Abschluss im Frühjahrssemester gilt die Frist vom 15. bis 30. März, für den Abschluss im Herbstsemester die Frist vom 15. bis 30. Oktober. Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage des Dekanats der Philosophischen Fakultät.

STUDIENGANGWECHSEL

Wie wechsle ich vom Lizenziats- in den Bachelorstudiengang?

Der Wechsel ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Lizentiatshauptfach auch als Hauptfach im Bachelor existiert; ausserdem muss bereits die Zwischenprüfung des Lizentiatshauptfaches bestanden sein. Der Übergang kann nur vollständig erfolgen. Es ist nicht möglich gewisse Fächer im Bachelor- und andere im Lizenziatsstudiengang zu belegen. Ein vollzogener Wechsel vom Lizenziats- in ein Bachelorstudium kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Hinweise zu den Übertrittsformalitäten finden sich unter: http://www.phil.uzh.ch/studium/bachelor/zulassung.html

Wie viele Punkte erhalte ich beim Übertritt für die Lehrveranstaltungen des Lizenziatsstudiums?

Für die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Lizentiatshauptfach Allgemeine Geschichte werden im Hauptfach Allgemeine Geschichte des Bachelor-Studiums 30 ECTS angerechnet. Es ist keine "sur dossier" - Anrechnung möglich (Fakultätsbeschluss vom 3.11.2006). Im Grossen und Kleinen Nebenfach werden beim Übertritt für jedes erfolgreich absolvierte Proseminar 10 ECTS gutgeschrieben.

EINSEMESTRIGE UND ZWEISEMESTRIGE MODULE

Welche Module können zweisemestrig gebucht werden?

Sämtliche Seminare auf Bachelor- und Masterstufe können als einsemestriges oder als zweisemestriges Modul gebucht werden. Die Proseminare sind immer einsemestrig, also von dieser Regelung ausgeschlossen. Wird ein Seminar einsemestrig gebucht, muss die Arbeit bis zu den von den Dozierenden im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Terminen abgegeben werden. Wird hingegen ein Seminar zweisemestrig gebucht, so kann die Arbeit im Laufe des nächsten, d.h. des zweiten Semesters des Moduls abgegeben werden. Umbuchungen sind prinzipiell nicht möglich.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der einsemestrigen und der zweisemestrigen Variante?

Die beiden Modultypen unterscheiden sich nur in Bezug auf die Buchung und die Abgabefrist der Seminararbeit: Die Anforderungen an die Seminararbeit bleiben gleich, und so auch die Anzahl ECTS.

In welchem Semester findet die Veranstaltung bei der zweisemestrigen Variante statt?

Die Veranstaltung findet bei der zweisemestrigen Variante nur im ersten Semester statt. Im zweiten Semester findet keine Veranstaltung statt.

Ab wann gelten die neuen Studienordnungen?

Die neuen Studienordnungen gelten ab Herbstsemester 2010. Wichtig ist, dass alle Bachelor- und Master-Studierenden per sofort und automatisch in die neuen Studienordnungen übertreten. Diese enthalten dieselben Module wie die alten, allerdings mit der Erweiterung um die zweisemestrigen Module.

Welche Fächer tangiert diese Erweiterung?

Alle historischen Bachelor- und Masterfächer, in denen Module mit Seminaren angeboten werden.