Masterarbeit
Die Abfassung der Masterarbeit gilt als ein zweisemestriges Modul. Sie sollte zeitlich vom Regelcurriculum sowie vom Abgabetermin ausgehend geplant werden, den die/der Betreuer/in festsetzt (z.B. Mitte November für die Abgabe im HS). Studierende, die diesen Termin nicht einhalten können, müssen ihr Studium um ein Semester verlängern. Es ist zu berücksichtigen, dass die modulübergreifenden Prüfungen frühestens in dem Semester absolviert werden können, in dem die Abgabe der Masterarbeit erfolgt. Das heisst, dass das Modul Masterarbeit in einem früheren oder im gleichen Semester abgeschlossen werden kann, in dem der Masterabschluss erfolgt. Die Abgabe sollte bei Abgabe im Abschlusssemester so terminiert werden, dass auch genügend Zeit für die Vorbereitung der modulübergreifenden Prüfungen besteht sowie für allfällige Leistungsnachweise für die letzten gebuchten Masterveranstaltungen.
Das Institut meldet mit dem Formular „Betreuung der Master-Arbeit“ alle nötigen Angaben an das Studiendekanat. Die Buchung des Moduls „Masterarbeit“ erfolgt durch das Studiendekanat. Das Modul kann mit triftigen und belegbaren Gründen (z.B. Arztzeugnis) storniert werden. Wird der Abgabetermin ohne Vorliegen der genannten Gründe nicht eingehalten, gilt das Modul als nicht bestanden. Falls sich das Thema aus inhaltlichen oder methodischen Gründen als in der vorgegebenen Zeitspanne nicht bearbeitbar erweist, muss der bzw. die Studierende sich möglichst frühzeitig an die Betreuerin bzw. den Betreuer wenden und ihm die Schwierigkeit erläutern. Die Betreuerin oder der Betreuer kann, wenn sie bzw. er die Begründung als stichhaltig wertet, schriftlich ihr bzw. sein Einverständnis für die Stornierung des Moduls und die Neubuchung geben. Falls es damit erforderlich wird, eine bestehende Anmeldung zum Abschluss einschliesslich der modulübergreifenden Prüfungen zu verschieben, so hat der/die Kandidat/in dem Studiendekanat umgehend eine entsprechende schriftliche Abmeldung einzusenden Die erneute Anmeldung zum Abschluss ist von der/vom Kandidaten/in im Folgesemester im Rahmen des regulären Verfahrens zu tätigen.
Die Masterarbeit soll in der Regel 50 – 90 Seiten (150'000 – 270'000 Zeichen) umfassen.
Titelblatt der Masterarbeit
• Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades „Master of Arts“, „Master of Arts in Sozialwissenschaften“ oder „Master of Science in Psychologie“ der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
• Titel der Masterarbeit
• Name der Referentin/des Referenten
• Name der Betreuerin/des Betreuers (falls vom Ref. unterschiedlich)
• Name der Verfasserin/des Verfassers, Matrikel-Nr.
• Modulbuchung von bis
• Datum der Einreichung (Monat und Jahr) Am Schluss muss ein Lebenslauf in tabellarischer Form eingefügt sein.
Als letzte Seite muss die Selbständigkeitserklärung Masterarbeit unterschrieben beigelegt sein (Vorlage auf der Homepage der Fakultät unter: Master-Studium, Abschluss).
Dem/r Betreuer/in muss die Masterarbeit in physischer und elektronischer Form (wegen allfälliger Plagiatsüberprüfung) abgegeben werden. Dem Studiendekanat der Philosophischen Fakultät ist ein Exemplar der Masterarbeit (zu den Bindevorschriften vgl. unter „Aufbewahrung“) sowie das Gutachten mit der Note bis zum 20.1. im HS oder bis zum 1.8. im FS in physischer Ausführung einzureichen. Falls eine Bewilligung der Fakultät zum Verfassen der Masterarbeit im Grossen Nebenfach vorliegt, muss diese auch eingereicht werden. Das Studiendekanat reicht die Masterarbeit dann nach der Erwahrung des Abschlusses an die ZB weiter.
Eine Kopie der Masterarbeit (hardcopy, nicht elektronisch) wird nach dem Abschluss des Masterstudiums auf der Zentralbibliothek Zürich deponiert und inventarisiert. Sie darf während der ersten fünf Jahre nur ausgeliehen werden, sofern der/die Verfasser/in bei der Ablieferung oder auf Anfrage seine ausdrückliche Einwilligung dazu gibt. Falls ein Institut oder Seminar die Masterarbeit in die Institutsbibliothek stellen möchte, ist das nur mit dem Einverständnis des/der Verfassers/in der Arbeit möglich.
Druck- und Bindevorschriften für die Pflichtexemplare für die Zentralbibliothek Zürich
Die Masterarbeit soll im Format A4 und doppelseitig gedruckt werden. Folgende Bindearten sind zulässig:
• Pressspanbroschur. Vorder- und Hinterdeckel mit angesetztem 1mm Pressspandeckel
• Pappband
• Gewebeband Nicht entgegen genommen werden folgende Bindearten:
• Xerox-Hartbuch (Klemmbindung)
• Spiralbindung
• Querheftung
• Presspandeckel unter 1 mm
verabschiedet in der Fakultätssitzung vom 26.3.2010
